§ 12
Die Rechte und Pflichten der Senatoren
1) Alle Senatoren haben die Pflicht , die Union nach Außen und Innen zu repräsentieren .
2) Alle Senatoren der Union haben das Recht , den Titel Senator zu tragen und zu zeichnen . Die Senatoren im Amt der Union haben das Recht den Titel Senator für … (Senatsbezeichnung) zu tragen und zu zeichnen .
3) Alle Senatoren der Union haben die Pflicht , die Rechte und Privilegien nur in dem Maß zu beanspruchen , das zur Erhaltung der Ehre und Würde eines Senators notwendig ist . Ein Missbrauch der Rechte und Privilegien kann mit sofortiger Entlassung aus der Bürgerschaft der Union bestraft werden .
4) Alle Senatoren und Mitglieder der Union erhalten einen gültigen Senator/in Mitglieds-Ausweis . Sie sind verpflichtet , sich bei Aufforderung auszuweisen .
5) Alle Senatoren der Union haben das Recht , alle Parkmöglichkeiten kostenlos zu nutzen , sofern sie im Rahmen der Unionsaktivitäten unterwegs sind und keine öffentliche Parkmöglichkeit vorhanden ist . Alle Senatoren haben das Recht, öffentliche Parkplätze kostenlos zu nutzen . Alle Senatoren sind verpflichtet bei der Nutzung der o. g. Parkmöglichkeiten die dazu vorgesehene Autoplakette der Union sichtbar im PKW
anzubringen .
6) Weiterhin dürfen alle Senatoren alle Räumlichkeiten auf den Flughäfen , Häfen , Bahnhöfen usw. nutzen , die für „ Persönlichkeiten „ vorgesehen sind . Für diese Räumlichkeiten gilt auch die Ausweispflicht .
7) Bei den Grenzübergängen dürfen die Senatoren direkt vorfahren , um das Passieren der Grenze so schnell wie möglich zu aktivieren .
8) Bei einem Aufenthalt im Ausland/Fremdland kann jeder Senator der Union den diplomatischen und konsularischen Schutz der anderen EG-Staaten zu denselben Bedingungen in Anspruch nehmen , wie die Senatoren/Bürger des entsprechenden Landes. Sollten Familienangehörige anwesend sein , bezieht sich der Schutz auch für die Familienangehörigen des Senators .
9) Alle Behörden und Dienststellen der EG-Staaten sind verpflichtet , dem Senator der Union Schutz und Hilfe zu gewähren .